Rechtsprechung
VG Ansbach, 14.12.1989 - AN 5 K 87.38024 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
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- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VG Ansbach, 14.12.1989 - AN 5 K 87.38024
Dabei kann es dahinstehen, ob die Klägerin den Iran bereits aus begründeter Furcht vor politischer Verfolgung, mit andereh Worten In einer ausweglosen Lage verlassen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51) und aufgrund von vor der Ausreise liegenden Umständen auch auf absehbare Zeit bei Rückkehr In den Iran dort von politischer Verfolgung bedroht war.Die Klägerin hat jedenfalls deshalb.Ansoruch auf Anerkennung als Asylberechtigte, weil der Iranische Staat nach Oberzeugung der Kammer bei einer Rückkehr der Klägerin in die Heimie,--dereen in' der Bundesrepublik Deutschland gestellten Asylantrag mit beachtlicher Wehrscheinlichkeit zum Anlaß für politische Verfolgung nehmen wird.Dem steht wie das Bundesverwaltungsgericht in neuerer Rechtsprechung auch ausführt (…BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, 9 C 56.88), nicht entgegen, daß die Stellung eines Asylantrages zu den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen gehört, die grundsätzlich'vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG nicht erfaßt werden, well insoweit ein kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht nicht gegeben Ist (BVerfG. Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51).
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88
Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage
Auszug aus VG Ansbach, 14.12.1989 - AN 5 K 87.38024
Dem steht wie das Bundesverwaltungsgericht in neuerer Rechtsprechung auch ausführt (BVerwG, Urt. v. 17.01.1989, 9 C 56.88), nicht entgegen, daß die Stellung eines Asylantrages zu den sogenannten subjektiven Nachfluchtgründen gehört, die grundsätzlich'vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG nicht erfaßt werden, well insoweit ein kausaler Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht nicht gegeben Ist (BVerfG. Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51).